Neues Verkehrsschild für Überholverbot: Was bedeutet das für den Straßenverkehr?

In Deutschland ist es seit April 2020 möglich, ein neues Verkehrsschild mit der Kennnummer 277.1 zu sehen. Der Grund dafür ist, dass sich die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert hat. Mit der neuen Verordnung wurden alte Schilder abgeschafft und neue hinzugefügt. So auch das Verkehrsschild, das den Namen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ trägt. Dieses Schild stellt ein Überholverbot dar und wird nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn es missachtet wird. Inhaber eines Fuhrparks sollten sich deshalb über die neuen Verkehrsregeln informieren, um zukünftige Bußgelder zu vermeiden. In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen zu diesem neuen Schild dargelegt, um über die Auswirkungen und Folgen für die Verkehrsteilnehmer aufzuklären.

Was das neue Verkehrsschild bedeutet

Das neue Verkehrszeichen mit der offiziellen Bezeichnung „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ hat es in sich: Sobald das Zeichen 277.1 angebracht wird, dürfen PKWs und LKWs keine Fahrräder, Mofas oder Motorräder mehr überholen. Im Fokus steht der Schutz einspuriger Fahrzeuge vor der Gefährdung bei Überholvorgängen. Gerade Fuhrparkbesitzer sollten sich Gedanken über eine Flottenversicherung machen, da die neuen Gesetze für den Straßenverkehr eine gewisse Zeit brauchen, bis sie jeder kennt. Mit der gewerblichen Kfz-Versicherung sichern sie den Fuhrpark und ihre Mitarbeiter ab.

Wie das Verkehrsschild aussieht

Bei dem Verkehrsschild handelt es sich um ein Verbotsschild, weshalb es rund ist und einen roten Kreis als Außenrand besitzt. Das Zentrum des Schildes ist weiß. In der Mitte des Schildes sind ein PKW, ein motorisiertes Zweirad und ein Fahrrad abgebildet. Der PKW befindet sich auf der linken Seite und ist in Rot gehalten. Das Fahrrad und motorisierte Zweirad stehen auf der rechten Seite, sind übereinander angeordnet und durch einen Trennstrich getrennt. Sie haben die Farbe Schwarz. Die rote Farbe des PKWs soll anzeigen, dass das Überholen auf der linken Seite verboten ist, wenn sich auf der rechten Seite ein Fahrrad und/oder motorisiertes Zweirad befindet.

Das Schild hat ein ähnliches Aussehen wie andere Überholverbotsschilder. So ist auf dem Verkehrsschild „Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art“, ebenfalls ein PKW auf der linken Seite in Rot dargestellt.

Was das Straßenschild bewirken soll

Das neue Straßenschild mit der Nummer 277.1 regelt das Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Dies soll einspurigen Fahrzeugen mehr Sicherheit ermöglichen, wenn sie in einen unübersichtlichen Bereich des Straßenverkehrs gelangen. Auf diese Weise wird ihnen ein sicheres Vorankommen gewährleistet, da PKWs und LKWs bei diesem Schild Fahrräder, Mofas oder Motorräder nicht mehr überholen dürfen.

Vor allem an Gefäll- und Steigungsstrecken, Engstellen und unübersichtlichen Verkehrslagen wird das neue Verkehrsschild angezeigt. Es soll dafür sorgen, dass einspurige Fahrzeuge vor schwierigen Verkehrssituationen geschützt werden.

Welche Strafen bei Missachtung drohen

Die Missachtung des Schilds mit der Kennnummer 277.1 ist ein Vorgang, der Autofahrern in Deutschland zu teuer zu stehen kommen kann. Besitzer eines Fuhrparks sollten daher ihrer Fahrer besonders gut schulen, um diese Kosten zu vermeiden. Wer trotz des Überholverbots ein Zweirad in der entsprechenden Zone überholt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und möglichen Punkten in Flensburg rechnen. Mit den Punkten sollten Teilnehmer des Straßenverkehrs allerdings sparsam umgehen, denn wenn die Anzahl acht erreicht, wird der Führerschein entzogen.

Außerdem hat sich der Paragraf 5 der StVO geändert, der die Einhaltung des Sicherheitsabstands beim Überholen regelt. Dieser ist innerorts auf mindestens 1,5 Meter und außerorts auf mindestens zwei Meter festgelegt. Dies ist eine Aktualisierung der StVO, da vorher nur „ausreichend Seitenabstand“ vorgeschrieben war. Dieser überarbeitete Paragraf 5 soll Autofahrer dazu anhalten, mehr Sicherheit beim Überholen zu gewährleisten.

Eine gewerbliche Kfz-Versicherung kann ebenfalls helfen, falls ein Verstoß bereits passiert ist. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten bei nicht Einhalten der Verkehrsregel.

Was sich sonst noch geändert hat

Um den Verkehr in Deutschland grundlegend sicherer zu gestalten, erfolgte eine Neuauflage der Straßenverkehrsordnung. Dabei wurden einige Verkehrszeichen abgeschafft und neu eingeführt. Ein Beispiel dafür ist der Zusatz „bei Nässe“, den man immer wieder bei Geschwindigkeitsbegrenzungen findet. Des Weiteren hat der Bundesgerichtshof eine neue Vorfahrt-Regel festgelegt, die Autofahrer unbedingt beachten sollten.

Durch diese Änderungen soll allen Verkehrsteilnehmern ein höheres Maß an Sicherheit geboten werden, wobei besonders Fußgänger und Radfahrer im Fokus stehen. Seit 2021 sind einige Neuerungen hinzugekommen, die zu mehr Sicherheit beitragen sollen. Durch die neue Straßenverkehrsordnung und den neuen Bußgeldkatalog werden alle Beteiligten vor Gefahren geschützt und die Verkehrsregeln angepasst.