Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023 – Veränderungen am Flottenmarkt zu erwarten

Nach vielen Diskussionen und langer Planung kommt sie nun – ab 2023 werden Unternehmen aus den Mitgliedsstaaten der EU zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Rechtliche Grundlage bildet die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), durch die Unternehmen getroffene Nachhaltigkeitsmaßnahmen darlegen und deren Fehlen gegebenenfalls begründen müssen. Von der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst ist unter anderem die Angabe der CO₂-Emissionen, die durch unternehmenseigene Fuhrparks verursacht werden. Was das bedeutet und welche Auswirkungen dies auf Fuhrparkversicherungen hat, erklärt dieser Artikel.

Was verbirgt sich hinter der Corporate Sustainability Reporting Directive

Die CSRD ist eine neue EU-weite Vorgabe, mit welcher Anforderungen definiert werden, nach denen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Jahresabschlusses zu erfolgen hat. Damit wird sie die bisher gültige Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung ersetzen.

Durch die CSRD soll die unternehmerische Nachhaltigkeit stärker in der jährlichen Berichterstattung verankert werden. Dabei handelt es sich bei den neuen Anforderungen durch die CSRD allerdings um einen Zwischenschritt, da die Planungen innerhalb der Europäischen Union dahin gehen, finanzielle und nachhaltige Gesichtspunkte in der Berichterstattung schrittweise gleichzustellen.

Der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen bis 2026 Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

Ab 2026 fallen auch alle an der Börse notierten kleinen und mittleren Unternehmen unter die Pflicht zu Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Im Vergleich zu den bisher geltenden Regelungen wird mit der CSRD nicht nur der Anwenderkreis ausgeweitet, sondern auch der Umfang der Berichterstattung. So sind einerseits alle Informationen zu berücksichtigen, welche Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug zum Geschäftsergebnis, zum Geschäftsverlauf und zur Geschäftslage setzen, andererseits auch sämtliche Informationen, die diese Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug setzen zu den Menschen, der Unternehmensführung und der Umwelt.

An die Stelle bisher freiwillig anwendbarer Standards treten verpflichtende, die durch die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) festgelegt wurden.

Welche Auswirkungen hat die CSRD auf den Fuhrpark von Unternehmen?

Die Richtlinie schreibt zunächst die Berichterstattung auf die Schadstoff-Emissionen der betriebseigenen Fuhrparks, auch wenn diese geleast sind, vor. Die CSRD erfasst weiterhin die Pendler-Mobilität und Geschäftsreisen. Da die Fuhrparks von Unternehmen regelmäßig für einen großen Anteil am Gesamtausstoß klimaschädlicher Emissionen verantwortlich sind, ergibt sich ein Ansatzpunkt für eine Verbesserung der Klimabilanz.

In erster Linie kommt die Umstellung benzin- oder dieselgetriebener Fahrzeuge auf solche mit elektrischem Antrieb in Betracht. Auch der Verzicht auf Geschäftsreisen, vor allem mit dem Flugzeug, ist geeignet, die Klimabilanz zu verbessern. Da die Emissionen, die Mitarbeiter durch das Pendeln verursachen, ebenfalls von der CSRD erfasst werden, können auch Anreize für die Belegschaft geschaffen werden, mit welchen für diese der Umstieg auf umweltfreundliche Mobilitätsoptionen attraktiver wird.

Die Umstellung auf einen klimaneutralen Fuhrpark wird auch von fast allen Anbietern von Flottenversicherungen honoriert, die günstigere Konditionen für die entsprechenden Fahrzeuge anbieten.

Warum eine nachhaltige Unternehmensführung immer wichtiger wird

Die Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft macht zweifellos hohe Investitionen erforderlich. Gleichzeitig ist zu beobachten, dass das ökologische Bewusstsein in weiten Teilen der Gesellschaft zunimmt. Deshalb sind Unternehmen gut beraten, eine möglichst niedrige Emissions-Bilanz zu erreichen und diese fortlaufend zu senkenden. Im unternehmerischen Interesse ist dies nicht nur aufgrund steuerlicher Gegebenheiten, wie etwa durch die CO₂-Steuer, die in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird, sondern auch aus Imagegründen. Ein Unternehmen, dem der zweifelhafte Ruf als “Umweltsünder” anhaftet, riskiert, das Vertrauen der Verbraucher zu verlieren und gefährdet dadurch die finanzielle Stabilität und das eigene Überleben. Eine Umfrage unter Nachhaltigkeitsverantwortlichen in deutschen Unternehmen ergab, dass der Anspruch an eine nachhaltige Unternehmensführung vor allem von außen an sie herangetragen wird. 78 % der Befragten gaben an, dass der Einfluss von Geschäftskunden “eher wesentlich” oder “sehr wesentlich” sei. Folglich wird, der gleichen Umfrage folgend, der Vermeidung von Emissionen, sowie die Dekarbonisierung aller betrieblichen Prozesse ein hoher Stellenwert eingeräumt: Rund 85 % der Befragten halten dies für “wesentlich” oder sehr wesentlich.

Zu erwarten ist auch, dass es in Zukunft zu weiteren Regulierungsmaßnahmen der Unternehmen durch die Regierungen kommen wird.

Fazit

Durch die neue, EU-weite Corporate Sustainability Reporting Directive werden viele Unternehmen ab 2023 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese Berichterstattung ist zusammen mit dem Jahresabschluss vorzunehmen. Ziel der Europäischen Union ist mittel- bis langfristig, jene Aspekte, welche die Nachhaltigkeit von Unternehmen betreffen, den finanziellen Kennziffern gleichzustellen. Das wachsende ökologische Bewusstsein wird den Druck auf Unternehmen, nachhaltig zu wirtschaften, weiter erhöhen. Da größere, von der CSRD betroffene Unternehmen zumeist einen größeren Fuhrpark unterhalten, kann sich die Umstellung auf klimaneutrale Fahrzeuge als lohnende Investition erweisen.

Versicherer bieten vergünstigte Konditionen für nachhaltige Fuhrparks an, sodass die Aufwendungen für die gewerblichen Kfz Versicherungen entsprechend geringer ausfallen werden.